Gestern erreichte uns von der Stadt Balingen die Nachricht, dass wir im Grundriss des Baugesuchs eine Ergänzung zum Thema Lärmschutz vornehmen müssen. Im Bebauungsplan war bereits vermerkt, dass wir die Einhaltung der Mindestanforderungen nachweisen müssen. Leider wurde die notwendige Kennzeichnung in den Unterlagen nicht vorgenommen. Uns ging das leider bei der Kontrolle der Unterlagen durch. Wir haben die Nachforderung umgehend an den Architekten weitergeleitet, sodass dieser die erforderlichen Unterlagen nachreichen kann.
Parallel dazu hat auch die Hanse Haus Zentrale dasselbe bei der Prüfung der Bauantrags-Unterlagen festgestellt und uns per Brief mitgeteilt. Außerdem hat Hanse Haus die Berechnung des Nachweises durch den Statiker veranlasst und wird uns im Falle von Mehrkosten informieren.
Das war ein kurzer Schockmoment für uns: Mehrkosten? Es war ja von Beginn an klar, dass wir bestimmte Lärmschutz Mindestwerte gemäß Bebauungsplan erreichen müssen. Wir warten derzeit auf die Ergebnisse und sind aber guter Dinge: Wenn wir – klar, nur aus Laien-Sicht – die geforderten Werte des Bebauungsplans mit den zugesicherten Werten der Hanse Haus Baubeschreibung vergleichen, sieht alles gut und nach im Standard enthalten aus 🙂 Wir sind also erst mal vorsichtig optimistisch, halten euch aber natürlich auf dem Laufenden!
Für alle die sich fragen, warum wir diese Auflage haben: In 1993+2001 wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, die zu dem Ergebnis kam, dass das Neubaugebiet teilweise im Immissionsbereich der nahe gelegenen Landesstraße (die zwei Ortschaften mit < 900 und rund 2.000 Einwohner verbindet) liegt. Dadurch tritt tagsüber bei der straßenzugewandten Fassade im Dachgeschoss eine Überschreitung von bis zu 3,8 dB(A) und nachts von bis zu 4,4 dB(A) auf. Deswegen muss das Haus bestimmte Mindestwerte an den Lärmschutz erreichen.
Im Übrigens ist die Ecke unserem Empfinden nach aber einfach sehr sehr idyllisch und ruhig – ihr habt ja sicherlich unsere Freude über das genial gelegene Grundstück gelesen 😍